allgemeine geschäftsbedingungen
( AGB )

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 26.08.2025

1) Geltungsbereich / Vertragsschluss
1.1 Rechtsverbindliche Verträge mit der Fish Blowing Bubbles GmbH (FBB) entstehen ausschließlich durch handschriftliche Unterzeichnung durch den Geschäftsführer oder einen hierzu schriftlich bevollmächtigten Vertreter. Digitale Bestellungen, E-Mails, Telefonate oder Zahlungen ohne schriftliche Grundlage entfalten keine rechtliche Bindung.
1.2 Externe Dienstleister, Mitarbeiter oder Dritte sind ausdrücklich nicht berechtigt, Verträge im Namen der FBB abzuschließen. Eine wiederholte Duldung oder Zahlung begründet keinen Anspruch auf Vertragsfortführung oder Genehmigung einer Vertragsbeziehung.

2) Zusammenarbeit / Mitwirkungspflichten
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die FBB bei der Vertragserfüllung zu unterstützen. Er stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
2.2 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte. Die FBB ist nicht verpflichtet, diese zu prüfen. Der Auftraggeber stellt die FBB von allen Ansprüchen Dritter frei.

3) Nutzung der Website / KI-Inhalte
3.1 Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Akquise. Über die Website werden keine Verträge abgeschlossen. Anfragen über Formulare oder E-Mail sind keine Aufträge.
3.2 Inhalte (Texte, Bilder, Animationen) können teilweise oder vollständig mit Unterstützung von KI-Systemen erstellt sein. Die FBB übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine Nutzung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

4) Angebote, Kalkulation und Mehrkosten
4.1 Angebote der FBB sind unverbindliche Kalkulationen und keine Festpreise, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet.
4.2 Ergänzende Anforderungen, Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
4.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen führen zu Mehrkosten, die gesondert berechnet werden.
4.4 Kostensteigerungen aufgrund externer Umstände (z. B. Energiepreise, Inflation, Abgaben) berechtigen die FBB zur Anpassung der Vergütung.
4.5 Verschiebt sich ein Zahlungsplan durch den Auftraggeber, ist die FBB berechtigt, entstehende Finanzierungs- und Zinskosten weiterzugeben.

5) Termine:
5.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens der FBB nur durch die gesetzlichen Vertreter, den genannten Ansprechpartner oder deren Stellvertreter zugesagt werden.
5.2 Feste Liefertermine und -fristen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.3 Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die Möglichkeit zur Leistungserbringung sowie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber zukommenden Verpflichtungen voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat die FBB nicht zu vertreten und berechtigen die Fish Blowing Bubbles GmbH das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Die Fish Blowing Bubbles GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

6) Leistungsänderung
6.1 Änderungswünsche sind schriftlich mitzuteilen. Die FBB prüft deren Auswirkungen auf Termine, Kosten und Aufwand. Nicht vorhergesehene Mehrleistungen werden zusätzlich berechnet.

7) Vergütung / Zahlungsplan
7.1 Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand und Tagessätzen der FBB.
7.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen können bei längeren Projekten verlangt werden.
7.3 Zahlungen ohne gültige Vertragsgrundlage erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

8) Rechte /Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Auftraggeber erhält an finalen Leistungen einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte. Nicht finale Daten, Projektdateien und Prozessdaten verbleiben im Eigentum der FBB.
8.2 Die Nutzung der Leistungen ist bis zur vollständigen Zahlung widerruflich gestattet.

9) Schutzrechtsverletzungen
9.1. Die Fish Blowing Bubbles GmbH stellt den Auftraggeber auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird die Fish Blowing Bubbles GmbH unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber die Fish Blowing Bubbles GmbH nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
9.2.Die Fish Blowing Bubbles GmbH darf im Falle von Schutzrechtsverletzungen, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistungen nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

10) Haftung
10.1 Die Haftung der FBB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichteFahrlässigkeit haftet die FBB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schädenan Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Für Inhalte und Materialien des Auftraggebers haftet ausschließlich dieser. Die FBB ist vonsämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt.

11) Überlassene Gegenstände / Datenmaterial
11.1.Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet nicht für überlassene Gegenstände gleich welcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei der Fish Blowing Bubbles GmbH. Diese ist nach vorheriger, schriftlicher Ankündigung berechtigt, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung von Materialien, die zur Bearbeitung übergeben wurden, beschränkt sich die Ersatzpflicht der Fish Blowing Bubbles GmbH auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials.
11.2.Eine Versicherungspflicht der Fish Blowing Bubbles GmbH für diese Art von Gegenständen besteht nicht.
11.3. Nach Projektende wird das imZuge einer Leistungserstellung bei der Fish Blowing Bubbles GmbH entstandeneTransfer- und/oder Arbeitsmaterial (Übergabe der finalen Datenfiles) bis zurDauer eines Monats bei der Fish Blowing Bubbles GmbH aufbewahrt. Diese behältsich vor, Transfer-und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder, nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Auf Wunsch des Auftraggebers könnendiese Daten in der internen Datensicherung der Fish Blowing Bubbles GmbH gesichertwerden. Diese sind dann, im Fall eines Folgeprojektes, wiederherstellbar. Die Kostenfür die Wiederherstellung sind vom Auftraggeber gemäß der aktuellenPreisliste zu tragen.

12) Abwerbungsverbot
12.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis ein Jahr nach Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der FBB abzuwerben. Verstöße führen zu einer Vertragsstrafe.

13) Geheimhaltung/Presse
13.1 Alle vertraulichen Informationen sind geheim zu halten. Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung.
13.2 Die FBB darf erbrachte Leistungen zu Referenz- und Demonstrationszwecken nutzen, sofern der Auftraggeber kein überwiegendes Interesse entgegenhält.

14) Datenschutz & Consent
14.1 Die FBB setzt ein Consent-Management-Tool ein, das Nutzern ermöglicht, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen oder anzupassen.

15) Kündigung aus wichtigem Grund
15.1. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, dass Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- eine wesentliche Vertragsverletzung
- Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers,
insbesondere bei anhaltendem, wesentlichem Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer wesentlicher Verpflichtungen
- Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln
- Zahlungsunfähigkeit
- Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
15.2. Im Fall der Kündigung durchdie Fish Blowing Bubbles GmbH aus wichtigem Grund ist diese berechtigt, dieerbrachten Leistungen ungeachtet deren Verwertbarkeit durch den Auftraggeber abzurechnen. FürLeistungen, die nicht erbracht wurden, gilt §649 Satz 2 BGB.

16) Kündigung & Vertragsverlängerung
16.1 Kündigungen sind schriftlich per Brief mit Originalunterschrift einzureichen. E-Mail, Fax oder Telefon genügen nicht.
16.2 Automatische Vertragsverlängerungen ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Geschäftsführer sind unwirksam.

17) Sonstiges
17.1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
17.2. Die Vertragsparteien könnennur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind.
17.3. Die Fish Blowing Bubbles GmbH darfden Auftraggeber auf dereigenen Website oder in anderen Medienals Referenz nennen. Darüber hinaus darf die Fish Blowing Bubbles GmbH die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben (z.B. im Rahmeneiner Musterrolle) oder auf sie hinweisen. Es sei denn, der Auftraggeber kannein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen.

18) Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
18.3 Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass ein wirksamer Vertrag durch den Geschäftsführer handschriftlich abgeschlossen wurde.


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